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Ab sofort gilt bis zum 31. Oktober aufgrund der anhaltenden Trockenheit die Waldbrandschutzverordnung.

Anbei ein kurzer Auszug daraus:

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Übertretungen des § 1 dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 Forstgesetz 1975 idgF. mit Geldstrafen bis zu 7.270,-- Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

Die gesamte Verordnung kann man hier nachlesen: Waldbrandschutzverordnung

 

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