Notruf: 122

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Ein ganz wesentlicher Teil der Schlagkraft einer Feuerwehr, ist neben der Ausbildung der Mannschaft und deren zeitgemäße Ausrüstung, eine effiziente Alarmierung!

Jährlich sind zu diversen Einsätzen ca. 300 Alarmierungen durchzuführen. Die restlichen Einsätze wie z.B. Sicherungsdienste etc. werden mündlich bzw. telefonisch organisiert.

Zu diesem Zweck besitzt der Pflichtbereich Bad Ischl zwei voneinander unabhängige, notstromversorgte Alarmierungssysteme.

  • „Stiller Alarm“ mittels Meldeempfänger (Pager):
    Aufgrund der hohen Anzahl der Alarmierungsfälle, ist eine Alarmierung der Einsatzkräfte mittels Sirenen nur in Ausnahmefällen möglich. Daher wurde bereits 1972 mit der Installation einer „Stillen Alarmierung“ mittels Meldeempfänger begonnen. Wir sind Stolz darauf, eine der ersten Feuerwehren Österreichs zu sein, die dieses Alarmierungssystem einführten. Die Anlage wurde ständig verbessert und ergänzt. Der derzeitige technische Stand mit der Einbindung in das landesweite Warn- und Alarmierungssystem (WAS) wurde vor ca. zehn Jahren realisiert.
  • Sirenenalarmierung:
    Diese sind ebenfalls in das landesweite Warn- u. Alarmsystem (WAS) eingebunden. Sirenen-Alarmierungen können von der Landeswarnzentrale, Bezirkswarnstelle und für die eigene Sirene auch von der Einsatzzentrale der Hauptfeuerwache (HFW) der FF Bad Ischl durchgeführt werden.
    Im Pflichtbereich von Bad Ischl sind insgesamt elf Alarmsirenen in an das Landeswarn- und Alarmsystem (WAS) eingebunden. Zehn Sirenen davon befinden auf den Gerätehäusern der Feuerwehren bzw. Feuerwachen. Die elfte Sirene wird als Zweitsirene der Hauptfeuerwache am Rathaus betrieben.
    Eine Sirenenalarmierung erfolgt bei uns im Regelfall nur bei der Auslösung von Zivilschutzsignalen sowie als zweite Alarmebene für Feuerwehralarme, falls die Übermittlung von Pageralarmen gestört ist (z. B. technischer Defekt der Pager - Alarmaussendung oder keine Rückmeldung der alarmierten Feuerwehr an die Landeswarnzentrale nach einer Pageralarmierung ).
    In diesem Fall werden die Sirenen ohne Verzögerung ausgelöst.
    Die einzelnen Sirenen (Feueralarm) können auch mittels Sirenentaster, welcher bei den jeweiligen Feuerwehr-Zeugstätten angebracht sind, bei Bedarf von „Jedermann“ ausgelöst werden.

Ein weiteres wesentliches Merkmal einer effizienten Alarmierung ist die Möglichkeit, die Einsatzkräfte je nach Einsatzort und Art des Ereignisses gezielt zu alarmieren.

Dabei ist die Intensität der Einsatzmaßnahmen zu berücksichtigen: d.h. das Maß der Brandbekämpfungs- bzw. Einsatzaktionen muss so stark sein, als Bedarf danach ist. Der Bedarf soll weder unter- oder überschritten werden (Verhältnismäßigkeit der Mittel!).

Daher ist die Forderung, einer flexiblen Alarmierung der Feuerwehren von Bad Ischl, vor allem dadurch unerlässlich, dass aufgrund der Größe des Einsatzgebietes und der Anzahl der FF-Mitglieder nur eine gezielte Alarmierung der Mannschaften, je nach Einsatzadresse sowie Größe und Art des Ereignisses sowohl einsatztaktisch als auch wirtschaftlich vertretbar ist.

Im Gemeindegebiet (Pflichtbereich) von Bad Ischl befinden sich fünf Freiwillige Feuerwehren (FF Bad Ischl, FF Jainzen, FF Lauffen, FF Mitterweißenbach u. FF Pfandl).
Zusätzlich sind der FF Bad Ischl neben der Hauptfeuerwache noch weitere fünf, örtlich dislozierte, Feuerwachen angegliedert (FW Ahorn, FW Perneck, FW Reiterndorf, FW Rettenbach u. FW Sulzbach)

Die Mannschaften und Geräte der gesamten Ischler Feuerwehren sind daher aufgabenorientiert, sowie historisch bedingt, auf zehn Zeugstätten aufgeteilt, wobei sich die wichtigsten, für den Ersteinsatz benötigten Fahrzeuge und Geräte (Tankwagen, Bergeausrüstung, Drehleiter und schweres Rüstfahrzeug etc.) in der Hauptfeuerwache aber auch zum Teil bei der FF Pfandl befinden.

Der für die Einsatzlenkung im Gemeindegebiet maßgebliche Pflichtbereichskommandant, sowie dessen Stellvertreter, werden vom Gemeinderat bestellt. Ihnen obliegt, bei Feuerwehreinsätzen in Bad Ischl, gemäß gesetzlicher Regelungen, die Lenkung sämtlicher eingesetzten Feuerwehren.

Das Einsatzgebiet der einzelnen Feuerwehren und Feuerwachen ist grundsätzlich das gesamte Gemeindegiet. Zusätzlich wurde für jede einzelne Feuerwehr und Feuerwache ein Regeleinsatzgebiet festgelegt. In diesem Regeleinsatzgebiet sind Hilfeleistungen bzw. Einsätze „ohne Gefahr in Verzug“ von den zuständigen Feuerwehren (Feuerwachen) soweit als möglich selbständig zu erledigen.

Insgesamt zählen die Feuerwehren des Pflichtbereiches Bad Ischl mehrere Hundert Mitglieder, wovon fast alle aktiven Einsatzkräfte mit Meldeempfängern ausgestattet sind. Bei Großereignissen werden im Bedarfsfall die restlichen Mitglieder (Reservisten) mittels Sirenen zu den anstehenden Feuerwehreinsätzen alarmiert.
Um die Betriebssicherheit der Alarmierungen zusätzlich zu verbessern, werden die Führungskräfte der Feuerwehr (der Teilnehmerkreis ist von der FF frei wählbar) zusätzlich telefonisch über einen anstehenden Einsatz verständigt (automatischer Anruf zu Festnetz- od. Mobiltelefonen).

Die zu alarmierenden Mannschaften sind je nach Einsatzort und Anlaßfall verschieden und sind in einer eigenen „Alarmierungsordnung für den Pflichtbereich Bad Ischl“ festgelegt.

Mit unserer Alarmierungsanlage ist es möglich, Einzelpersonen, individuelle Gruppen, Bereitschaftszüge, einzelne Feuerwehren und Feuerwachen sowie den gesamten Pflichtbereich je nach Art und Größe des Ereignisses gezielt zu alarmieren.

Die meisten Einsätze laufen daher, - für einen Weltkurort unerläßlich - unbemerkt, und ohne die Bevölkerung unnötig zu beunruhigen, ab.

Die Notrufstelle Tel. 122 ist in der durchgehend besetzten Warnzentrale des O.Ö. Landes-Feuerwehrverbandes in Linz untergebracht. Die Bediensteten dieser Stelle nehmen die zum Feuerwehrnotruf getätigten Anrufe entgegen und führen je nach Art und Umfang des Ereignisses, unter Berücksichtigung der Einsatzadresse, die erforderlichen Erstalarmierungen durch.

Sollten Notrufe mit der internationalen Notrufnummer Tel. 112 getätigt werden, so werden diese in der Regel automatisch an das jeweilige Bezirkspolizeikommando geroutet in dessen Bereich sich der Mobilfunksender befindet über den der Notruf abgesetzt wurde. Bei Hilfebegehren, bei denen die Feuerwehr erforderlich ist, wird von dort die Landeswarnzentrale der FF zur Alarmierung der zuständigen Feuerwehreinheiten verständigt.

In der Regel wird man bei den Notrufstellen für die internationale (EU-weite) Notrufnummer Tel.112 sprachkundige Beamte vorfinden, die für jeden gemeldeten Notfall (Brand, Unfall, Überfall u.a.m.) die nötigen Veranlassungen treffen werden.

Dieser Notruf ist gebührenfrei, funktioniert in jedem Netz unabhängig vom Netzbetreiber und bekommt in GSM-Netzen sogar Vorrang vor allen anderen Gesprächen, d.h. wenn eine GSM-Funkzelle überlastet ist, werden andere Gespräche beendet, damit der Notruf durchkommt.Außerdem funktioniert die Wahl der Notrufnummer 112 auch ohne SIM-Karte, sowie bei eingeschalteter Tastatursperre im Handy.

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