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Aufgrund der trockenen Wetterbedinungen ist seit gestern die Waldbrandschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden in Kraft.

Auszug von der Homepage der BH Gmunden:

Die Verordnung tritt mit 6. April 2020 bis auf Widerruf in Kraft.

Demnach ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

 

Nähere Infos hier: BH Gmunden - Waldbrandschutzverordnung

 

Waldbrandschutz Verordnung Bezirk Gmunden Sammer Astrid page 001 Waldbrandschutz Verordnung Bezirk Gmunden Sammer Astrid page 002