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Auf Grund der extremen Trockenheit in der letzten Zeit bzw. der Prognose für die kommenden Tage, tritt mit 22. Juni 2021 die Waldbrandschutzverordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden in Kraft.

 

Auszug aus der Verordnung:

 

§ 1 - Schutzmaßnahmen:

1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

2. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

 

Waldbrandschutzverordnung der BH Gmunden

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