Am Freitagabend wurden die Kameraden der Feuerwehr Mitterweißenbach und der Hauptfeuerwache Bad Ischl zu einem Waldbrandverdacht nahe der B153 gerufen.
Ein Fahrzeuglenker sah einen großen Feuerschein und veranlasste die Alarmierung der Einsatzkräfte.
Gemeinsam mit der Polizei machte man sich auf die Suche nach dem angeblichen Brandherd. Im Endeffekt wurden entlang des Weißenbachs etliche „Brandherde“ ausgemacht. Die laue Witterung veranlasste zahlreiche Menschen Lagerfeuer abzubrennen.
Nachdem die im April von der BH Gmunden veranlasste Waldbrandschutzverordnung immer noch bis auf Widerruf in Kraft ist, wurden die Kräfte von der Feuerwehr und der Polizei zu Spielverderbern. Alle Feuer mussten von den Verursachern abgelöscht werden.
Auszug aus der Verordnung:
Übertretungen des § 1 dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 Forstgesetz 1975 idgF. mit Geldstrafen bis zu 7.270,-- Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
Hier kann die gesamte Verordnung angesehen werden.
Im Einsatz standen die Feuerwehren Mitterweißenbach und die Hauptfeuerwache, sowie eine Streife der Polizei Bad Ischl.